Die Makel am “Mythos Streif”

Kaum ein Wintersport-Event wird in ähnlichem Maße glorifiziert wie die “Streif”: Die zweifelsohne bekannteste Ski-Abfahrt der Welt in Kitzbühel zieht jedes Jahr ungeheure mediale Aufmerksamkeit auf sich. Dass das nicht zuletzt an lebensgefährlichen Stürzen liegt, haftet dem “Mythos Streif” als bitterer Beigeschmack an. Denn auch in diesem Jahr verkam der eigentliche Wettkampf zur Randnotiz.

IMG_20150911_111654 Gleich drei Athleten fielen den hochriskanten, dem Wetter geschuldeten Bedingungen zum Opfer. Nach Georg Streitberger (Österreich, Startnummer 7) fanden sich Hannes Reichelt (Österreich, Nr. 17) und Aksel Lund Svindal (Norwegen, Nr. 19) im Fangzaun wieder; allesamt verloren sie an der berüchtigten Hausbergkante die Kontrolle über ihre Ski. Während Reichelt mit einer Knochenstauchung davonkam, zogen sich Streitberger und Svindal je u.a. einen Kreuzbandriss zu. Die Saison ist für letztere damit beendet.

Es verwundert nicht, dass das Rennen in dieser Sturzserie seinen traurigen Höhepunkt fand. So hatten hohe Windgeschwindigkeiten und schlechte Sichtverhältnisse eine geringfügige Verkürzung des Streckenverlaufs nötig gemacht und den Start verzögert. Eben diese Bedingungen veranlassten Renndirektor Markus Waldner schlussendlich auch zum Rennabbruch (nach 30 Athleten). Fraglich ist, warum  erst drei Läufer stürzen mussten, bevor die Gefährlichkeit des Rennens bei den beschriebenen Verhältnissen erkannt wurde.

Die Antwort ist offensichtlich: um ein gültiges Weltcupergebnis zu erreichen und damit den Erwartungsdruck der Öffentlichkeit nach “dem Skirennen schlechthin” gerecht werden zu können. Das Regularium der FIS stützt diese Entscheidung mit seinem offenen Wortlaut in Regel 625 ICR: “Termination of a Competition […] if the competitors are significantly affected by outside disturbing influences.” Wann die Schwelle zum störenden äußeren Einfluss etwa überschritten ist, wird nicht dargelegt und rein dem Ermessen der Funktionäre überantwortet.

Selbst wenn man dies – bei aller Expertise der FIS-Verantwortlichen –  sportpolitisch für eine flexible und effektive Regelung hält, so ist klar, dass einem medialen Großereignis wie den Hahnenkamm-Rennen praktisch eine maßlos hohe Bedeutung zugemessen wird. So wird im Zweifel ein Rennen auch bei Schneemangel, stark vereisten Passagen oä durchgeführt, um den Mythos dieser Sportart und ihrer Spitzenathleten aufrechtzuerhalten. Hinzu kommt, dass vorliegend alle 3 Sportler an exakt derselben Stelle zu Fall kamen. Fahrtechnisch wird man ihnen wohl noch zutrauen dürfen, die “Streif” wie viele Male zuvor unfallfrei zu meistern. Ergo hätte eine bessere Präparation des Abschnitts, hilfsweise gar eine Entschärfung erfolgen müssen. Das erwarten die Athleten auch, wenn der Start für sie freigegeben wurde, damit sie sich freiverantwortlich auf die Strecke begeben.

Doch die Abfahrt fand auf Biegen und Brechen vor den schaulustigen Augen von Prominenz und Presse statt. Letztlich hat man damit nur dem urtümlichen Bedürfnis “panem et circenses” Genüge getan. Nur dass Spiele für diese vom Voyeurismus überlagerte Abfahrt ein stark euphemistischer Begriff sein würde.

 

 

 

 

Gregor
geb. 1996, Jura-Student aus München, zurzeit im Master of Laws. Besonderes Interesse an Themen der Rechtsgeschichte, des Verfassungs- und des Medienrechts, daneben fasziniert vom selbsternannten Kanon der "British origin sports" (Badminton, Darts, Golf, Snooker, Tischtennis). To sum up: your basic legal thinker!

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