La volubilità del sistema elettorale italiano

Germania 8, Gran Bretagna 14, Italia 28: non si tratta dei punteggi ottenuti nell’ultimo Eurovision Song Contest, invece facendosi riferimento alla quantità dei capi di governo dopoguerra nei paesi menzionati. Visto che gli italiani siano andati alle urne l’altro ieri (4 marzo) senza indicare una maggioranza chiara, vale la pena enucleare, assieme al multipartitismo crescente, la legge elettorale come fattore principale da condizionare l’accumulo anormale rispetto alla carica di Premier. Nel sistema parlamentare è ovvio che dalle maggioranze indistinte risulti un governo non capace di mantenere il suo rapporto di fiducia qualora sorga una maggiore tensione politica.→ weiterlesen

EU legislation: Locking down geo-blocking?

In the age of Amazon and Alibaba, revenues generated from B2C e-sales continue to go through the digital ceiling. Customers have long grown used to order pizza and the latest iPhone online,  the same goes for the routine issues with shopping 2.0. And no, I am not referring to troubles with misdirected and damaged packages or the inevitable rise of delivery drones. In fact, I am alluding to a rather different (IT-specific) problem called geo-blocking.

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Das NetzDG – Ein “Zensurgesetz”?

Inmitten nicht endend wollender Kritik am Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG – BGBl. I, S. 3352-3355) tut Reflexion über die angehäuften Bedenken, tut gleichsam eine Kritik der Kritik not. Dem hat Maximilian Amos auf LTO.de abgeholfen und sich übersichtlich mit einigen Gemeinplätzen zum NetzDG auseinandergesetzt.

Punkt 5 seines Syllabus errorum, das NetzDG sei nichts anderes als eine (indirekte) Zensurmaßnahme des Gesetzgebers, möchte ich an dieser Stelle um eine historisch-logische Entgegnung erweitern.

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Die Beherrschung der herrschenden Meinung

Wie keine zweite Profession zeichnet sich die Juristerei durch Streit aus. Kein Wunder, sind doch Gerichtsverfahren mit dem Zwei-Parteien-Prinzip im Innersten auf Diskurs ausgelegt. Hinzu kommt der unbändige Systematisierungsdrang einer notorischen Ordnungswissenschaft, et voilà: wiederkehrende Meinungen der Juristen werden mit Gütesiegeln etikettiert, bevorzugt mit dem Kürzel “hM”. → weiterlesen

Timeo parlamentarios et dona ferentes

  1. Selten ließ sich eine angestaubte Bezugnahme auf die Aeneis des römischen Nationaldichters Vergil mit solchem Nachdruck rechtfertigen wie heute. Ein passenderes Etikett fällt mir für die Beschlussempfehlung an den Dt. Bundestag aus der Feder des Rechtsausschusses (BT-Drs. 18/12785 v. 20.6.2017), welche das Parlament heute in Gesetzesform gießen wird, jedenfalls beim besten Willen nicht ein.→ weiterlesen

Zur Vertretbarkeit einer Impfpflicht kraft Gesetzes

“Vaccines cause autism” – was wäre eine Auflistung aus dem Kuriositätenkabinett der Verschwörungstheorien ohne die radikale Impfgegnerschaft und ihr vermeintlich unumstößliches Dogma? 1 Sicherlich: weniger amüsant. Aber auch: gesundheitspolitisch um einigen Ballast erleichtert, wie er momentan die Debatte um die Masernimpfung im frühkindlichen Alter zumindest peripher beschwert.→ weiterlesen

Das BayIntG auf dem Prüfstand

9. Dezember 2016, 5:08

Der Bayerische Landtag hat soeben die längste Plenarsitzung seiner 70-jährigen Geschichte erlebt. Für das epische Format der Debatte war die 16-stündige Beratung des Bayerischen Integrationsgesetzes (BayIntG) als TOP 17 verantwortlich.

13. Dezember 2016

Das BayIntG wird in Verabschiedung der Positionen des Regierungsentwurfs durch den bayerischen Ministerpräsidenten ausgefertigt und am 19.12.2016 verkündet (GVBl. vom 19.12.2016, S. 3-12).

1. Januar 2017

Neues Jahr, neues Integrationsgesetz: Die allermeisten Normen des BayIntG treten mit dem Jahreswechsel in Kraft (vgl. Art. 19 Abs. 1 S.1 BayIntG).


Soweit die nüchterne Bestandsaufnahme zu einem neuen Landesintegrationsgesetz, das v.a. mit der Vorgabe einer “Leitkultur” breite mediale und parlamentarische Kritik auslöste. Mein Anliegen ist es nicht, die Debatte um dieses diffuse Begriffsmonstrum im Einzelnen auszuwerten, sondern vielmehr eine Lektüre des Gesetzestextes mit eigenen Anmerkungen zu erleichtern.

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VW-Skandal: Wieso gibt es Kunden “zweiter Klasse”?

Unlängst hat der Skandal um Abgasmanipulationen bei VW eine breite Öffentlichkeit dazu bewogen, die Perspektive der Rechtsvergleichung einzunehmen. Der Blick fiel dabei vornehmlich auf die USA, wo der Autohersteller nach lebhaften Verhandlungen einen Vergleich mit rund 330.000 Kunden schloss und Entschädigungen mit einem Gesamtvolumen von 16,5 Mrd. Dollar bereitstellte.(1) Angesichts der Tatsache, dass Käufer hierzulande regelmäßig mit ihren Schadenersatzforderungen scheitern und auf eine Nachrüstung ihrer Fahrzeuge verwiesen werden, scheint damit ein unüberwindbares Gerechtigkeitsgefälle zwischen Deutschland und den USA zu bestehen.→ weiterlesen

Das Right to be forgotten – Scharfes Schwert gegen Datenkraken?

Der heutige 25. Mai könnte einen rechtlichen Meilenstein markieren – die Rede ist vom formellen Inkrafttreten der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung. Das Problem: Betroffene müssen sich in Geduld üben, bis die Bestimmungen 2018 für die gesamte EU gelten. Um die Übergangsfrist zu nutzen, habe ich einen besonders interessanten Regelungsgegenstand der Verordnung herausgegriffen und möchte dessen Hintergrund (als datenschutzrechtlicher Laie) näher erläutern.

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